Altverfahren
Der Regelungsraum seit 1956 findet noch heute Anwendung
Als „Altverfahren“ bezeichnet man im militärischen Zulassungswesen in Deutschland den Regelungsraum, der seit 1956 für Luftfahrzeuge der Bundeswehr zur Anwendung kommt. Im Grundgedanken des Altverfahrens fungiert die Industrie als verlängerte Werkbank für die Bundeswehr im Rahmen der Entwicklung und Herstellung militärischer Luftfahrzeuge.
Was ist das Altverfahren?
Das Altverfahren findet in der Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung militärischer Luftfahrzeuge und Komponenten bis heute Anwendung. Grundsätzlich soll jedoch seit 2019 bei Neuzulassungen jedoch ausschließlich das Standardverfahren DEMAR zur Anwendung kommen, wenngleich noch regelmäßig Ausnahmen durch das BMVg genehmigt werden.
Die zulassungsrelevante Abnahme von militärischen Luftfahrzeugen und Komponenten erfolgt im Altverfahren immer im Rahmen einer Stück- und Nachprüfung und ist somit produktbezogen. Musterprüfungen, Stück- und Nachprüfungen waren im Altverfahren zunächst ausschließlich als hoheitliche Aufgabe definiert und es wurden staatliche Prüfer ausgebildet, die produktorientiert die handelnden Betriebe überwachten.
Die wichtigsten Dokumente auf einen Blick:
Dokumente zum Altverfahren
In unserer Dokumentdatenbank finden Sie die Einleitungsvorschrift, Altvorschrift Teil 1 und 2 sowie die C1-genehmigten Betriebe.
Begriff unklar?
In unserem Glossar finden Sie Erklärungen zu allen wichtigen Begriffen rund um die DEMAR!
Warum ist das Altverfahren auch heute noch relevant?
Das historisch gewachsene Altverfahren wird auch in Zukunft für bereits zugelassene Luftfahrzeugmuster aufrechterhalten. Zudem kann es auch weiterhin bei neu zu beschaffenden Luftfahrzeugen angewendet werden, um in multinationalen bzw. außereuropäischen Kooperationen eine weitere Handlungsmöglichkeit sicherzustellen.
Außerdem findet das Altverfahren noch regelmäßig Anwendung bei der Beschaffung und im Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge.
Zahlreiche Änderungen
Das Altverfahren ermöglichte über Jahrzehnte und bis heute die erfolgreiche militärische Muster- und Verkehrszulassung, unabhängig davon, wo und durch wen diese Luftfahrzeuge entwickelt und hergestellt wurden. Seit 2009 durchlief das Altverfahren zahlreiche Änderungen. In 2009 erfolgte die Überführung der ZDv 19/1 in die Vorschriften A-1525-1 und A-1525-2 in Verantwortung des BMVg.
2016 übertrug das BMVg die Verantwortung für das Altverfahren an das LufABw (mit der Herausgabe der A1-1525/0-8901 und A1-1525/0-8902). Mit Einführung des §30a LuftVG sowie der LuftVG-Beleihungsverordnung erfolgte in 2019 erstmals die Möglichkeit, auch im Altverfahren der gewerblichen Wirtschaft zulassungsrelevante Aufgaben unter Beibehaltung eines zweistufigen Prüfansatzes in der Stück- und Nachprüfung zu übertragen. In 2021 wurden die Basisvorschriften zum Altverfahren erneut umbenannt in A1-275/2-8901 und A1-275/2-8902.
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