Dauerhafte Flugfreigabe

für Instandhaltungsbetriebe in der militärischen Lufttechnik

Bei fehlenden oder unvollständigen Zulassungsnachweisen ist es in besonderen Fällen nötig bei der Zulassungsbewertung auf das Verfahren der Dauerhaften Flugfreigabe (DFF) zurückzugreifen.

Was ist die Dauerhafte Flugfreigabe?

Das militärische Zulassungswesen in Deutschland wird durch zwei unterschiedliche Regelungsräume abgedeckt, dem produktorientierten Altverfahren (A1-275/2) und dem prozessorientierten Standardverfahren (DEMAR). Beide Verfahren beschreiben unter Anderem, wie militärischen Muster- und Verkehrszulassungen für Luftfahrzeuge und Komponenten der Bundeswehr erlangt und aufrechterhalten werden können.

Im Rahmen der Zulassung kann es vorkommen, dass durch die Bundeswehr geforderte Nachweise für eine erfolgreiche deutsche militärische Musterzulassung teilweise oder vollständig fehlen. Hierzu kommt es regelmäßig, wenn Luftfahrzeuge aus dem Ausland durch die Bundeswehr erworben werden. Aus Gründen der Geheimhaltung werden der Bundeswehr nicht alle technischen Details übermittelt (z.B. F-35), die für eine Zulassungsbewertung eigentlich notwendig sind.

In diesen Fällen bietet das Verfahren der Dauerhaften Flugfreigabe (DFF) die Möglichkeit, sowohl im Altverfahren wie auch im Standardverfahren fehlende oder unvollständige Zulassungsnachweise auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes eigenständig zu erzeugen und so die Lufttüchtigkeit des Fluggeräts rechnerisch zu bestimmen.

Diese Regelung hat jedoch nur Auswirkungen auf die Produktzulassung eines Luftfahrzeuges. Die Anforderungen an Betriebsgenehmigungen sowie an die Ausbildung von freigabeberechtigtem Personal bleiben davon unberührt und ergeben sich weiterhin aus dem für das LFZ geltenden Regelungsraum.

Zunächst in 2017 als eigener Regelungsraum angelegt, fungiert die DFF seit der Veröffentlichung der Dachvorschriften zum militärischen Zulassungswesen in Deutschland im August 2021 nur mehr als Ergänzung zum Alt- und Standardverfahren.

Die Anwendbarkeit der DFF ist für das jeweilige Projekt in der Zulassungsstrategie festgelegt und obliegt der Freigabe durch das BMVg.

Die Dokument- datenbank

Alle Dokumente zum Altverfahren, der DEMAR und der Dauerhaften Flugfreigabe schnell finden.

Service

Unser Service für Sie:
In unserer Dokumentdatenbank finden Sie alle wichtigen Dokumente, wie beispielsweise Richtlinien, AMC/GM und Best Practices aus der zivilen Luftfahrt zum Download.

Erwerb eines Luftfahrzeugs

aus dem Ausland

Aus Gründen der Geheimhaltung liegen nicht alle technischen Details für die Zulassungsbewertung vor. Das BMVg gibt die Anwendung der DFF frei.

Zulassungsnachweise

erstellen

Sowohl im Standart- als auch im Altverfahren ist es möglich die DFF anzuwenden und mithilfe eines risikobasierten Ansatzes Zulassungsnachweise zu erzeugen.

Flugfreigabe erteilt

Durch Anwendung der DFF wurde die Produktzulassung des Luftfahrzeugs erreicht. Anforderungen an Betriebsgenehmigungen und Ausbildung von freigabeberechtigtem Personal bleiben unberührt!

Pragmatische Hilfe zur DEMAR und AQAP

Wir von der DEMAR ALLIANCE unterstützen Sie bei der Umsetzung!

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