DEMAR 145
für Instandhaltungsbetriebe in der militärischen Lufttechnik
Was sind Instandhaltungsbetriebe nach DEMAR 145?
Die Instandhaltungsgenehmigung nach DEMAR 145 bildet neben der Entwicklung, der Herstellung, der CAMO und der Ausbildungsorganisation eine der fünf militärischen Betriebsgenehmigungen unter dem Standardverfahren DEMAR. Erteilt wird diese durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw)
Sobald ein Luftfahrzeug über eine Muster- und Verkehrszulassung verfügt und somit in den Betrieb übergegangen ist, muss sichergestellt werden, dass es sich während seiner gesamten Lebenszeit in einem lufttüchtigen Zustand befindet. Dies gilt auch für die darin verbauten Komponenten. Um den lufttüchtigen Zustand aufrechtzuerhalten, müssen regelmäßig Instandhaltung und Überprüfungen durchgeführt werden. Betriebe, die solche Tätigkeiten ausführen, benötigen dafür eine entsprechende behördliche Genehmigung nach DEMAR 145.
Unter der Instandhaltung werden all jene Maßnahmen verstanden, die dem Erhalt oder der Wiederherstellung des Sollzustands dienen. Dabei wird Instandhaltung untergliedert in:
Die wichtigsten Dokumente auf einen Blick:
DEMAR 145
Die DEMAR 145 für die militärische Lufttechnik.
Wartung
Hierunter werden all jene Instandhaltungsmaßnahmen subsumiert, die der Bewahrung des Sollzustandes dienen und dabei die Abnutzung hinauszuzögern (Line Maintenance).
Instandsetzung
(auch Überholung)
Diese umschließt alle Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustands (Base Maintenance). Nicht dazu gehörenVerbesserungen oder Weiterentwicklungen.
Reparaturen
Maßnahmen, die zur Beseitigung eines offensichtlichen Schadens dienen.
Jeder Instandhaltungsbetrieb erhält einen behördlich festgelegten Genehmigungsumfang, welcher in der Genehmigungsurkunde aufgeführt ist. Es dürfen nur die Luftfahrzeuge und/oder Komponenten instandhalten, die auf diesem offiziellen Dokument gelistet sind.
Aufgaben von Instandhaltungsbetrieben
Die primären Aufgaben eines Instandhaltungsbetriebs liegen darin:
- Luftfahrzeuge und Komponenten gemäß Arbeitsauftrag instandzuhalten,
- Luftfahrzeuge und Komponenten gemäß Arbeitsauftrag instandzuhalten,
- dabei strikt den Vorgaben der aktuellen und freigegebenen Instandhaltungsdokumentation zu folgen und
- nach erfolgter Instandhaltung den lufttüchtigen Zustand mittels offizieller Freigabebescheinigung zu bestätigen.
Für Gesamtluftfahrzeuge wird zur Bescheinigung des lufttüchtigen Zustands nach Abschluss der Instandhaltung ein Certificate of Release to Service (CRS) ausgestellt, für Komponenten die DEMAR Form 1. Dies darf nur durch entsprechend berechtigtes Personal geschehen (Certifying Staff).
Neben den eigentlichen Instandhaltungsarbeiten fallen auch folgende Aktivitäten unter den Geltungsbereich der DEMAR 145:
- die Umsetzung von Modifikationen zur Änderung bzw. Verbesserung des Luftfahrzeugs oder der Komponente,
- die Umsetzung von ADs zur Wiederherstellung des lufttüchtigen Zustands,
- die Flugzeuglackierung sowie
- die zerstörungsfreie Materialprüfung (Non-Destructive Testing – NDT).
Wo liegen die Herausforderungen?
Aktuell sind erst etwa 5 Betriebe nach DEMAR 145 genehmigt. Perspektivisch ist zu erwarten, dass die Anzahl dieser Unternehmen mit Fortschreiten der DEMAR-Migration innerhalb der Bundeswehr steigt. Dabei gilt es, einige wesentliche Herausforderungen zu berücksichtigen:
Die DEMAR Migration zieht eine Umstellung von der produktbezogenen Überwachung hin zur prozessbezogenen Überwachung nach sich. Das bedeutet, dass durch die Bundeswehr – wie im Altverfahren üblich – nicht jedes einzelne Stück einer Nachprüfung unterzogen wird, sondern vielmehr die gewerbliche Wirtschaft mit den Prüfaufgaben betraut wird. Die Bundeswehr beschränkt sich darauf, die gewerbliche Wirtschaft zu überwachen und ihnen durch die Erteilung von Privilegien bestimmte Rechte zuzusprechen, die im Altverfahren in der Hand der Bundeswehr lagen.
Umso wichtiger wird es in diesem Konstrukt, dass sich ein Instandhaltungsbetrieb auf Gesamtluftfahrzeugebene eine entsprechende Zuliefererlandschaft aufbaut, die idealerweise ebenfalls über eine DEMAR 145-Genehmigung verfügt. Nur so kann gewährleistet werden, dass durch Zulieferer instandgehaltene Komponenten, wie etwa Fahrwerke, nach erfolgreicher Instandhaltung mit einer DEMAR Form 1 an den übergeordneten DEMAR 145-Betrieb zurückgeliefert werden.
Ist dies nicht der Fall, muss der übergeordnete DEMAR 145-Betrieb über einen entsprechend großen Genehmigungsumfang verfügen, um auch Teile freizugeben, die durch Zulieferer instandgehalten wurden.
Zudem ist für den Erhalt einer Genehmigung nach DEMAR 145 ausreichend freigabeberechtigtes Personal nach DEMAR 66 erforderlich. Auf Gesamtluftfahrzeugebene wird dieses nach einer mehrjährigen Ausbildung behördlich lizenziert. Teile dieser Ausbildung erfolgen in einer nach DEMAR 147-genehmigten Einrichtung. Aktuell gibt es ca. 4 dieser Ausbildungsorganisationen. Angehende DEMAR 145-Betriebe sollten daher frühzeitig Sorge tragen, entsprechend ausgebildetes und lizenziertes Personal zur Verfügung zu haben.
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Voraussetzungen für die Beantragung einer Genehmigung nach DEMAR 145
Generell ist für eine Genehmigung nach DEMAR 145 entweder ein direktes Vertragsverhältnis mit dem BAAINBw erforderlich oder die Feststellung des dienstlichen Interesses vonnöten.
Das dienstliche Interesse wird im Regelfall für Unternehmen festgestellt, die nicht über einen Direktvertrag mit dem BAAINBw verfügen, jedoch folgende Kriterien erfüllen:
- Mehrfaches Unterauftragnehmerverhältnis,
- Entsprechende Kritikalität der zu erbringenden Leistung,
- Nicht ausreichende Expertise des Hauptauftragnehmers für Lufttüchtigkeitsaspekte des unterbeauftragen Leistungsumfangs sowie
- Ein berechtigter Anspruch auf Schutz des geistigen Eigentums des Unterauftragnehmers.
Solange kein Vertrag bzw. nicht das dienstliche Interesse durch das BAAINBw vorliegt, können keine Aktivitäten mit dem LufABw gestartet werden.
Begriff unklar?
In unserem Glossar finden Sie Erklärungen zu allen wichtigen Begriffen rund um die DEMAR!
Anforderungen an einen Instandhaltungsbetrieb nach DEMAR 145
Die Anforderungen an den Instandhaltungsbetrieb sind in der DEMAR 145 (AR A1-275/3-8905) und dem zugehörigen AMC und GM (AR A1-275/3-8905) beschrieben.
Bei dem DEMAR Regelwerk handelt es sich nicht um geltendes Gesetz der Bundesrepublik Deutschland, sondern um interne Verwaltungsvorschriften der Bundeswehr. Diese erlangen für die gewerbliche Wirtschaft nur dann Gültigkeit, wenn ein entsprechender Vertrag zwischen dem Industrieunternehmen und dem BAAINBw geschlossen wurde.
Ein Instandhaltungsbetrieb nach DEMAR 145 hat folgende Kernvoraussetzungen zu erfüllen:
Organisation
Der Instandhaltungsbetrieb muss geeignete Rahmenbedingungen schaffen, um eine nachvollziehbare Instandhaltung und unter beherrschten Bedingungen sicherzustellen.
Dies erfordert das Etablieren geeigneter Instandhaltungsprozesse, einer Sicherheits- und Qualitätsstrategie sowie ein Handbuch, das den Betrieb in seinem aktuellen Zustand beschreibt.
Wichtig ist die regelmäßige interne Überwachung der Einhaltung aller Vorgaben. Diese wird durch unabhängige Audits sichergestellt.
Abweichungen hieraus müssen dem verantwortlichen Betriebsleiter gemeldet werden, der dann für die Anordnung von Korrekturmaßnahmen verantwortlich ist.
Personal
Es müssen leitende Personen für den Instandhaltungsbetrieb benannt sein. Diese sind – je nach Betriebsgröße – mindestens der verantwortliche Betriebsleiter, ein Leiter Instandhaltung sowie ein Leiter Qualitätsmanagement.
Zudem muss der Instandhaltungsbetrieb über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen, um die anstehenden Instandhaltungsarbeiten durchführen zu können.
Ein besonderer Fokus liegt hier auf dem freigabeberechtigen Personal (Certifying Staff).
Verschärfte Regeln gelten dabei für Betriebe mit der Berechtigung, Instandhaltung an Luftfahrzeugen durchzuführen (A-Rating), weil die Prüfer gemäß DEMAR 66 amtlich zu lizenzieren sind.
Infrastruktur und Material
Es müssen ausreichende und geeignete Einrichtungen, Vorrichtungen, Ausrüstungen und Werkzeuge sowie zugehörige Materialien vorhanden sein.
Alle erforderlichen Gebrauchsgegenstände in der Instandhaltung sind zu kennzeichnen und verwendungsfähig zu halten.
Dies bedingt etwa die regelmäßige Kalibrierung von Messmitteln, die gekühlte Aufbewahrung von angebrochenen Werkstoffen und die Sicherstellung, dass abgelaufene Teile fachgerecht entsorgt werden.
Die Instandhaltung ist gemäß den Anforderungen aus den Instandhaltungsvorgaben zu gestalten, d.h. der DEMAR 145-Betrieb ist keineswegs frei in der Durchführung der Instandhaltung, sondern muss sich an die Vorgaben des Entwicklungsbetriebs halten, der die Instandhaltungsdokumentation erstellt. Zudem darf er ausschließlich im Rahmen seines behördlich erteilten Genehmigungsumfangs tätig werden.
Literatur
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