DEMAR 21G
für Herstellungsbetriebe in der militärischen Lufttechnik
Ein Herstellungsbetrieb benötigt eine Genehmigung gemäß DEMAR 21G um für die militärische Luftfahrt tätig zu sein. Erfahren Sie hier die wichtigsten Aspekte rund um DEMAR 21G.
Was sind Herstellungsbetriebe nach DEMAR 21G?
Die Herstellungsgenehmigung nach DEMAR 21G bildet neben der Entwicklung, der Instandhaltung, der CAMO und der Ausbildungsorganisation eine der fünf militärischen Betriebsgenehmigungen unter dem Standardverfahren DEMAR. Erteilt wird diese durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw)
Eine Genehmigung nach DEMAR 21G ist dann erforderlich, wenn ein Betrieb Herstellungsaktivitäten für die militärische Luftfahrt durchführt. Diese Herstellungsaktivitäten können sich auf ein Gesamtluftfahrzeug beziehen oder auch nur auf einzelne Bauteile oder Bauteilgruppen.
In erstgenannten Fall agiert der Herstellungsbetrieb als sogenannter OEM (Original Equipment Manufacturer). Da sich die Luftfahrzeughersteller heutzutage weitestgehend auf den Zusammenbau fokussieren, lassen sie dafür nötige Systeme sowie Bau- und Ausrüstungsteile durch darauf spezialisierte Zulieferer herstellen.
Die Herstellung im Sinne der DEMAR 21G darf nur dann durchgeführt werden, wenn der Herstellungsbetrieb über anwendbare Entwicklungsdokumentation (applicable design data) verfügt. Diese werden in der Regel durch einen Entwicklungsbetrieb nach DEMAR 21J zur Verfügung gestellt.
Der Herstellungsbetrieb darf also nicht in eigener Regie Bauteile konstruieren, sondern ausschließlich auf Grundlage der Unterlagen eines Entwicklungsbetriebs produzieren. Auch wenn der Herstellungsbetrieb tiefgehende Kenntnisse über das gefertigte Bauteil besitzt, darf er es ohne entsprechende Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb nach DEMAR 145 auch nicht instandhalten.
Die Aufgaben von Herstellungsbetrieben liegen primär darin,
- Luftfahrzeuge und Bauteile auf Grundlage von Dokumenten des Entwicklungsbetriebs so zu fertigen,
- lufttüchtige Erzeugnisse so herzustellen, dass diese in einem sicheren Zustand sind.
Sind diese Faktoren erfüllt, so kann der Herstellungsbetrieb durch intern autorisiertes Personal (Certifying Staff) ein Freigabedokument erstellen.
Für Bauteile ist dies die DEMAR Form 1, für Gesamtluftfahrzeuge wird die DEMAR Form 52 verwendet. Diese Formblätter bescheinigen die Lufttüchtigkeit des hergestellten Erzeugnisses.
Die wichtigsten Dokumente auf einen Blick:
DEMAR 21G: Vorschrift und AMC/GM
Die DEMAR 21 regelt die militärische Zulassung von Produkten, Bau- und Ausrüstungsteilen sowie die Genehmigung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben.
Wo liegen die Herausforderungen?
Aktuell sind erst wenige Betriebe nach DEMAR 21G genehmigt. Die dafür erforderlichen Hürden sind aus organisatorischer und kundenseitiger Sicht hoch.
Zum einen sind alle Anforderungen der DEMAR 21G zu erfüllen. Die Übereinstimmung mit diesen Anforderungen wird durch das LufABw kontinuierlich überprüft. Oft bedeutet eine Genehmigung nach DEMAR neben einer Übereinstimmung mit der entsprechenden Vorschrift und den zugehörigen AMC/GM, auch die Erfüllung weiterer Anforderungen, die innerhalb der Bundeswehr gelten. So ist etwa bei der Meldung unsicherer Zustände eine Vorschrift aus dem Logistikkommando der Bundeswehr zu beachten, die nicht auf der Website des LufABw verfügbar ist.
Zusätzlich ist nach aktueller Vorschriftenlage zusätzlich eine „Beleihung“ zu beantragen, was den Abschluss einer Versicherung über 767 Mio. Euro erforderlich macht.
Obwohl sich insbesondere die Industrie mit der Einführung der DEMAR eine Harmonisierung mit der zivilen Welt verspricht, existieren in der Praxis einige Unterschiede zwischen den beiden Regelwerken. So unterscheiden sich DEMAR und EASA Regelwerk im Revisionsstand. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass etwa einmal jährlich die zivilen Regularien geändert werden. Diese Änderungen werden mit Zeitverzug in die für die DEMAR zugrunde liegende EMAR eingearbeitet. Bis die Änderung dann in die DEMAR aufgenommen wird, können mehrere Jahre vergehen.
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Voraussetzungen für die Genehmigung als Herstellungsbetrieb nach DEMAR 21G
Grundsätzlich muss jede Organisation, die eine Genehmigung als Herstellungsbetrieb bei der zuständigen Behörde beantragen will, zwei Anforderungen erfüllen:
- die Zweckmäßigkeit muss erfüllt sein, d.h. das unter der angestrebten Genehmigung hergestellte Bauteil muss ausreichend anspruchsvoll sein. Es werden i.d.R. keine Genehmigungen für Betriebe erteilt, die Norm- und Standardteile (Schrauben, etc.) oder Verbrauchsmaterial (Kleber, Lacke) herstellen.
- Die Verfügbarkeit der Design-Unterlagen eines Entwicklungsbetriebs muss sichergestellt werden, d.h. der angehende Herstellungsbetrieb muss entweder selbst über einen Entwicklungsbetrieb verfügen oder eine Vereinbarung mit einem Entwicklungsbetrieb geschlossen haben (DO-/PO-Arrangement), das die Übermittlung von Konstruktionsdaten gewährleistet.
Dies gilt für alle Herstellungsbetriebe im zivilen und militärischen Bereich. Zusätzlich muss bei einer Beantragung der DEMAR 21G für die militärische Herstellung entweder ein Direktvertrag mit dem BAAINBw bestehen oder das sogenannte dienstliche Interesse festgestellt werden, bevor der Antrag beim LufABw eingereicht wird. Das dienstliche Interesse wird im Regelfall für Unternehmen festgestellt, die nicht über einen Direktvertrag mit dem BAAINBw verfügen, jedoch folgende Kriterien erfüllen:
- Mehrfaches Unterauftragnehmerverhältnis,
- Entsprechende Kritikalität der zu erbringenden Leistung,
- Nicht ausreichende Expertise des Hauptauftragnehmers für
- Lufttüchtigkeitsaspekte des unterbeauftragen Leistungsumfangs sowie
- Ein berechtigter Anspruch auf Schutz des geistigen Eigentums des Unterauftragnehmers.
Solange kein Vertrag bzw. nicht das dienstliche Interesse durch das BAAINBw vorliegt, können keine Aktivitäten mit dem LufABw gestartet werden.
Begriff unklar?
In unserem Glossar finden Sie Erklärungen zu allen wichtigen Begriffen rund um die DEMAR!
Anforderungen an einen Herstellungsbetrieb nach DEMAR 21G
Für die Herstellung von Luftfahrzeugen oder Bauteilen muss ein angehender Herstellungsbetrieb nach DEMAR 21G „nachweisen, dass ein Qualitätssystem eingeführt ist und unterhalten werden kann.“
Dieses Qualitätssystem dient hauptsächlich dazu, die Herstellung in einer beherrschten und überwachten Umgebung durchzuführen und sicherzustellen, dass gemäß der im Qualitätssystem festgelegten Prozesse gearbeitet wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass lufttüchtige Luftfahrzeuge und Bauteile produziert werden.
Die exakten Anforderungen an einen Herstellungsbetrieb werden in der DEMAR 21G geregelt. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei der DEMAR 21G um eine interne Verwaltungsvorschrift handelt (AR A1-275/3-8901). Im Gegensatz zur zivilen Welt sind diese Vorschriften keine Gesetze, sondern erlangen ihre Gültigkeit für die gewerbliche Wirtschaft nur durch einen Vertrag mit dem BAAINBw. Ergänzende Ausführungen bzgl. der Anforderungen geben die Acceptable Means of Compliance und Guidance Material (AMC & GM) zur DEMAR 21.
Demnach hat ein Herstellungsbetrieb nach DEMAR 21G folgende Kernvoraussetzungen zu erfüllen:
Es müssen ausreichende und geeignete Einrichtungen, Arbeitsbedingungen, Ausrüstungen und Werkzeuge, Prozesse und zugehörige Materialien vorhanden sein.
Anzahl und Sachkunde des Personals muss dem Genehmigungsumfang und den anfallenden Herstellungstätigkeiten angemessen sein. Dies gilt insbesondere für das freigabeberechtigte Personal, welches autorisiert ist, die Lufttüchtigkeit der hergestellten Erzeugnisse festzustellen und zu bescheinigen.
Die Designvorgaben des Entwicklungsbetriebs werden in einer kontrollierten Art und Weise bezogen und im Betrieb verteilt. Zudem ist die konforme Ableitung dieser Entwicklungsdokumentation in eigene Fertigungsunterlagen sicherzustellen.
Es muss ein Accountable Manager benannt sein, der gegenüber dem LufABw für den Herstellungsbetrieb gesamtverantwortlich ist. Zudem müssen weitere leitende Personen benannt sein; je nach Betriebsgröße ist dies mindestens ein Leiter Herstellung und der Leiter Qualitätssicherung.
Literatur
Kennen Sie schon unsere Bücher?
Einführung in die DEMAR
von Martin Hinsch, Andreas Klarner und Caroline Berlinger
Der EASA Part 21/G (Herstellung)
von Martin Hinsch
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Human Factors in der Industrie
von Martin Hinsch und Jens Olthoff